§ 176d Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
Stand: 01.07.2021
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- OLG Düsseldorf, 25.11.2025 – III-1 ORs 24/25
- OLG Düsseldorf, 25.11.2025 – 1 ORs 24/25
- LG München II, 03.01.2024 – 29 Qs 27/23Zitiert von 3
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Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.