Gesetze / Strafgesetzbuch

StGB

§ 176d Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

Stand: 01.07.2021

StrafrechtBund3 Entscheidungen

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

§ 176c § 176e