§ 176d Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
Stand: 01.07.2021
Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 176d StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 25.11.2025 – III-1 ORs 24/25
- OLG Düsseldorf, 25.11.2025 – 1 ORs 24/25
- LG München II, 03.01.2024 – 29 Qs 27/23Zitiert von 3
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Änderungsverlauf
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14.09.2021 Ausfertigung
§ 176d eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2021 (BGBl. I 4250)
BGBl. 2021 I S. 4250
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