Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
DVStB§ 10 Berufung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse
Stand: 01.07.2025
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 28.11.2002 – VII R 27/02Zitiert von 7
- FG Münster, 30.08.2024 – 4 K 379/20
- BFH, 08.05.2024 – VII B 5/23Besetzung des Prüfungsausschusses in der SteuerberaterprüfungZitiert von 4
- BFH, 21.11.2023 – VII R 15/21Unzulässigkeit einer gemeinsam abgestimmten Überdenkung durch mehrere Prüfer im ÜberdenkungsverfahrenZitiert von 3
- FG München, 24.03.2021 – 4 K 264/18Zitiert von 1
- BFH, 18.09.2012 – VII R 41/11Keine Anwesenheit Dritter bei PrüfungsberatungZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 07.12.2011 – 2 K 1434/09Zitiert von 1
- FG Köln, 27.01.2005 – 2 K 1010/01Zitiert von 2
- BFH, 23.03.2000 – VII R 48/99Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 DVStB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBDV/10#abs-1 (1) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und ihre Stellvertreter sind durch die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde für drei Jahre zu berufen. Eine Berufung in mehrere Prüfungsausschüsse ist zulässig. Stellvertretende Mitglieder müssen nicht einem einzelnen Mitglied des Prüfungsausschusses zugeordnet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBDV/10#abs-2 (2) Vor der Berufung eines Steuerberaters ist die Steuerberaterkammer zu hören, deren Mitglied der Steuerberater ist. Vor der Berufung eines Vertreters der Wirtschaft ist die für die Wirtschaft zuständige oberste Landesbehörde zu hören.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBDV/10#abs-3 (3) Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreter, die nicht Beamte oder Angestellte der Finanzverwaltung sind, zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.