Entscheidungen zu § 10 StBDV
11 Entscheidungen · Berufung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse
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BFH, 28.11.2002 – VII R 27/02
Urteil
Leitsatz 1. Eine Neubewertung von Prüfungsleistungen durch andere Prüfer als diejenigen, die die Prüfungsleistung ursprünglich bewertet haben, kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn ein Prüfer an der Teilnahme am Überdenk…
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BFH, 09.07.1991 – VII R 21/91
Urteil
Leitsatz Zur Beteiligung von sogenannten stellvertretenden Mitgliedern (Ersatzmitglieder) des Prüfungsausschusses an der Steuerberaterprüfung.
- FG Münster, 30.08.2024 – 4 K 379/20 Urteil
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BFH, 08.05.2024 – VII B 5/23
Beschluss
Leitsatz NV: Es ist ein anerkannter allgemeiner Grundsatz des Prüfungsrechts, dass nur fachlich hinreichend qualifizierte Personen als Prüfer eingesetzt werden dürfen (Senatsurteil vom 20.07.1999 - VII R 111/98, BFHE 189, 280, BS…
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BFH, 21.11.2023 – VII R 15/21
Urteil
Leitsatz 1. Die für die Anzahl der Prüfer und den Umgang mit etwaigen Bewertungsdifferenzen in §§ 35, 37b des Steuerberatungsgesetzes und §§ 10 und 24 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbev…
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BFH, 11.05.1982 – VII R 18/82
Urteil
Leitsatz Der Prüfungsausschuß für die Steuerberaterprüfung hat die Note für jede schriftliche Arbeit jedenfalls dann aufgrund einer gemeinsamen Beratung festzusetzen, wenn sie vom Erst- und Zweitgutachter unterschiedlich begutach…
- FG München, 24.03.2021 – 4 K 264/18 Urteil
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BFH, 18.09.2012 – VII R 41/11
Urteil
Leitsatz Die Teilnahme an der Beratung der Prüfungskommission über das Ergebnis des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung kann Dritten nicht gestattet werden, selbst wenn diese bei der für die Abnahme der Prüfung zuständigen …
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BFH, 23.03.2000 – VII R 48/99
Urteil
Leitsatz 1. Das Prüfungsverfahren nach dem StBerG ist in das Zulassungsverfahren und das eigentliche Prüfungsverfahren unterteilt. Einwendungen gegen die im Zulassungsverfahren getroffene Entscheidung können, auch wenn die Rechts…
- FG Köln, 07.12.2011 – 2 K 1434/09 Urteil
- FG Köln, 27.01.2005 – 2 K 1010/01 Urteil