Gesetze / Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SchwbAV§ 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
Arbeitgeber können Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener erhalten, die für die Zeit der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Absatz 4 gleichgestellt sind.
Änderungsverlauf
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30.11.2019 Ausfertigung
§ 26b geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I 1948)
BGBl. 2019 I S. 1948
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23.12.2016 Ausfertigung
§ 26b geändert durch Artikel 19 Abs. 19 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I 3234)
BGBl. 2016 I S. 3234
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23.04.2004 Ausfertigung
§ 26b geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. I 606)
BGBl. 2004 I S. 606
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