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Artikel 5 · BT-Drs. 15/1783 · S. 20

Zu Artikel 5 (Änderung der Schwerbehinderten-

Zu Artikel 5 (Änderung der Schwerbehinderten-
Ausgleichsabgabeverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 § 102
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung aus Artikel 1 § 102
Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und c.
Zu Nummer 2 (§ 17)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 § 102
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d.
Zu Buchstabe b
Es handelt es sich um eine Folgeänderung aus Artikel 1
§ 102 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und c.
Zu Nummer 3 (§ 18)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 § 102
Abs. 6 Satz 3.
Zu Nummer 4 (§ 22)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung zu
Artikel 1 § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d.
Zu Nummer 5 (§§ 26a, 26b)
Zu § 26a
Die Vorschrift regelt die Einzelheiten zu Artikel 1 § 102
Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b und c. Die in Betracht kommen-
den Leistungen sind Aufwendungen des Ausbildungsbetrie-
bes, etwa Prüfungs- oder andere Gebühren. Hierunter fallen
nicht die Kosten der Ausbildungsvergütung einschließlich
der Sozialversicherungsbeiträge. Hierfür können die Aus-
bildungsbetriebe auch künftig Zuschüsse durch die Bundes-
anstalt für Arbeit oder die Rehabilitationsträger erhalten.
Zu § 26b
Die Vorschrift regelt die Einzelheiten zu Artikel 1 § 102
Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe c. Arbeitgeber sollen motiviert wer-
den, behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die für
die Zeit der Berufsausbildung nach § 68 Abs. 4 gleichge-
stellt sind, im Betrieb auszubilden. Hierzu können Prämien
und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung gewährt
werden.
Zu Nummer 6 (§ 27)
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung stellt klar, dass über die in § 72 Abs. 1 Nr. 1
Buchstabe a bis d hinaus auch die Beschäftigten aus Werk-
stätten für behinder

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.522 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1783, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.788–92.310 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 4b5723af75bee479….

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