Gesetze / Schuldrechtsanpassungsgesetz
SchuldRAnpG§ 14 Entschädigung für Vermögensnachteile
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 14.07.1999 – 1 BvR 995/95Überleitung der in der Deutschen Demokratischen Republik an fremden Grundstücken begründeten Nutzungsrechte in das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs - SchuldrechtsanpassungsgesetzZitiert von 21
- BGH, 06.03.2003 – III ZR 170/02Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Endet das Vertragsverhältnis durch Kündigung des Grundstückseigentümers vor Ablauf der Kündigungsschutzfrist, kann der Nutzer neben der Entschädigung für das Bauwerk nach § 12 eine Entschädigung für die Vermögensnachteile verlangen, die ihm durch die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses entstanden sind. Bei einem Vertragsverhältnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 besteht der Anspruch nach Satz 1 nur, wenn das Vertragsverhältnis aus den in § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder Abs. 6 Satz 3 genannten Gründen gekündigt wird. Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, wenn der Nutzer durch sein Verhalten Anlaß zu einer Kündigung aus wichtigem Grund gegeben hat.