Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung

STzV

§ 1 (weggefallen)

Bund3 Fassungen

Für § 1 STzV liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 2