Gesetze / STzV · BGBl I 2005, 3157
Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
10 Normen · ausgefertigt 09.11.2005 · 4 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 13.04.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung | 2 |
| § 4 — Zuständigkeit für die Entscheidung | 2 |
| § 2 — Antragsverfahren | 1 |
| § 6 — Ausschlüsse und Beschränkungen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung
- § 2 Antragsverfahren
- § 3 Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung
- § 4 Zuständigkeit für die Entscheidung
- § 5 Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung
- § 6 Ausschlüsse und Beschränkungen
- § 7 Bewilligung oder Ablehnung des Antrages
- § 8 Widerruf und Änderung der Bewilligung sowie vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung
- § 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit
- § 10 Soldatinnen und Soldaten in zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung
Änderungsverlauf
- 13.04.2025 — 1 Norm geändert · § 5 neueste Änderung
- 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 1
- 16.08.2019 — 3 Normen geändert · §§ 1, 2, 6
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.