Gesetze / STzV · BGBl I 2005, 3157

Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

10 Normen · ausgefertigt 09.11.2005 · 4 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 13.04.2025 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zulässigkeit von Teilzeitbeschäftigung
  3. § 2 Antragsverfahren
  4. § 3 Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung
  5. § 4 Zuständigkeit für die Entscheidung
  6. § 5 Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung
  7. § 6 Ausschlüsse und Beschränkungen
  8. § 7 Bewilligung oder Ablehnung des Antrages
  9. § 8 Widerruf und Änderung der Bewilligung sowie vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung
  10. § 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit
  11. § 10 Soldatinnen und Soldaten in zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung

Änderungsverlauf

  1. 13.04.2025 — 1 Norm geändert · § 5 neueste Änderung
  2. 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 1
  3. 16.08.2019 — 3 Normen geändert · §§ 1, 2, 6

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.