Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 18/3697 · S. 57
Zu Artikel 7 (Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung)
Zu Artikel 7 (Änderung der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung) Zu Nummer 1 Auf Grund der Zusammenfassungen der Bestimmungen über die familienbedingte Teilzeitbeschäftigung in § 3 (Nummer 2) und der Ausschlüsse und Beschränkungen in § 6 (Nummer 4) kann die Vorschrift aufgehoben wer- den. Zu Nummer 2 Die Bestimmungen über die Beantragung familienbedingter Teilzeitbeschäftigung werden in einer Vorschrift zu- sammengefasst. Zu Nummer 3 Redaktionelle Änderung. Zu Nummer 4 Der regelmäßige Ausschluss von Teilzeitbeschäftigung wird auf die schon im bisherigen Recht enthaltenen Fälle von Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, besonderen Auslandsverwendungen (einschließlich Vor- und Nachbereitungsphasen) und Verwendungen als Kompaniefeldwebel (und vergleichbare Funktionen) be- schränkt. Die bisherigen Ausschlüsse für bestimmte Verwendungen (etwa Luftfahrzeugführer oder Verwendun- gen, die den regelmäßigen Nachweis eines Einsatzbereitschaftsstatus oder einer Lizenz erfordern) oder während bestimmter Ausbildungsgänge können entfallen, wie auch der Ausschluss hinsichtlich des Dienstes auf Schiffen und Booten der Marine. Neu eingefügt wird ein Regelausschluss für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern, der sich auf die besondere Bedeutung der Abteilungen der Bundeswehrkranken- häuser als Weiterbildungsstätten zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Regeneration von spezifisch für den Einsatz qualifizierten Sanitätsoffizieren stützt. Aber auch die Sicherstellung der fachlichen Verantwortlichkeit und der medizinischen Richtlinienkompetenz lässt eine Wahrnehmung der Funktion in Teil- zeit nur ausnahmsweise zu. Im Einzelfall sollen Ausnahmen von den Ausschlüssen des Absatzes 1 zugelassen werden können, w
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.012 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/3697, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 170.728–175.740 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 163e12c505fafd25….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP