(1) Abweichend von § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 15 Absatz 2 kann der Unterricht aus wichtigem Grund auch am Sonnabend und in den Ferien erteilt werden.
(2) Die Ausbildung im Fach Sport wird im Rahmen der tänzerischen Ausbildung absolviert. Abweichend von § 27 Absatz 1 findet keine Benotung statt.