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§ 57 SOOSA (Sachsen) — Weitere Abweichungen

Schulordnung Ober- und Abendoberschulen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Abweichend von § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 15 Absatz 2 kann der Unterricht aus wichtigem Grund auch am Sonnabend und in den Ferien erteilt werden.

(2) Die Ausbildung im Fach Sport wird im Rahmen der tänzerischen Ausbildung absolviert. Abweichend von § 27 Absatz 1 findet keine Benotung statt.