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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis8 Apothekenwesen
Stand: 26.08.2026
8 Apothekenwesen Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
Lfd. Nr. Tarif-
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8 Apothekenwesen
Apothekengesetz (ApoG)
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrOp)
Arzneimittelgesetz (AMG)
1. Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke und bis zu 3 Filialapotheken und deren Änderung nach § 1 Abs. 2 oder § 14 Abs. 1 Satz 1 ApoG 575 bis 3 750
2. Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nach § 11a Satz 1 ApoG 115 bis 1 020
3. Betriebserlaubnis für Apothekenpächter nach § 9 Abs. 2 Satz 1 ApoG 575 bis 3 750
4. Genehmigung der Verwaltung einer Apotheke nach § 13 Abs. 1b Satz 1 ApoG 390 bis 2 070
5. Genehmigung von Versorgungsverträgen von Apotheken für Heimbewohner nach § 12a Abs. 1 Satz 2 ApoG oder für Krankenhäuser und gleichgestellten Einrichtungen nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ApoG 135 bis 2 780
je zu versorgende
Einrichtung
6. Fristverlängerung einer Apothekenbetriebserlaubnis nach § 3 Nr. 4 ApoG 120 bis 400
7. Apothekenbesichtigung
7.1 Abnahmebesichtigung nach § 6 ApoG 310 bis 1 190
7.2 Amtliche turnusmäßige Besichtigung, Kurz- oder Nachbesichtigung nach § 64 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 2 AMG
7.2.1 Amtliche turnusmäßige Besichtigung, Kurz- oder Nachbesichtigung nach § 64 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 2 AMG, falls die Besichtigung nach § 64 Abs. 2 Satz 4 AMG durch einen von der zuständigen Behörde beauftragten Sachverständigen / eine von der zuständigen Behörde beauftragte Sachverständige vorgenommen wurde 64 bis 531
7.2.2 Amtliche turnusmäßige Besichtigung, Kurz- oder Nachbesichtigung nach § 64 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 2 AMG in allen anderen Fällen 237 bis 4 500
7.3 Schließung nach § 64 Abs. 4 Nr. 4 AMG 1 184 bis 3 919