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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

64 Lebensmittel tierischer Herkunft

Stand: 26.08.2026

Sachsen

64 Lebensmittel tierischer Herkunft Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

EUR Schlicht-

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liche

Leis-

tung

64 Lebensmittel tierischer Herkunft

Fischetikettierungsgesetz (FischEtikettG)

1. Butter

1.1 Erteilung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ nach § 8 Abs. 1 der Butterverordnung 370

1.2 Wiederverleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ nach vorherigem Entzug nach § 8 Abs. 3 der Butterverordnung 220

2. Eier und Geflügel

2.1 Erlaubnis zum Sortieren von Eiern einschließlich der Erteilung einer Kennnummer nach Artikel 5 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 17 bis 420

2.2 Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 36 bis 84

2.3 Nachkontrollen oder zusätzliche Kontrollen des Fremdwassergehaltes bei gefrorenen oder tiefgefrorenen Hähnchen nach Artikel 16 Abs. 3 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 sowie bei frischen, gefrorenen und tiefgefrorenen Geflügelteilstücken nach Artikel 20 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 3 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 36

je angefangene halbe Stunde,

zuzüglich der Kosten für die Laboruntersuchung

3. Fleisch und Fisch

3.1 Zulassung von Klassifizierern nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Fleischgesetzes 56 bis 167

3.2 Nachkontrollen bei vorangegangenen Kontrollen mit Beanstandungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Handelsklassengesetzes 28

je angefangene halbe Stunde

3.3 Nachkontrolle bei vorangegangener Kontrolle mit Beanstandungen bei der Fischetikettierung nach § 5 Abs. 2 FischEtikettG 56

je angefangene Arbeitsstunde

§ 4