Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 99
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/99#abs-1 (1) Eine Änderung der Klage ist nur zulässig, wenn die übrigen Beteiligten einwilligen oder das Gericht die Änderung für sachdienlich hält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/99#abs-2 (2) Die Einwilligung der Beteiligten in die Änderung der Klage ist anzunehmen, wenn sie sich, ohne der Änderung zu widersprechen, in einem Schriftsatz oder in einer mündlichen Verhandlung auf die abgeänderte Klage eingelassen haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/99#abs-3 (3) Als eine Änderung der Klage ist es nicht anzusehen, wenn ohne Änderung des Klagegrunds
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/99#abs-4 (4) Die Entscheidung, daß eine Änderung der Klage nicht vorliege oder zuzulassen sei, ist unanfechtbar.
Wird zitiert von 1.202 Entscheidungen zu § 99 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 – L 6 U 3728/18Zitiert von 2
- LSG Hessen, 18.07.2023 – L 3 U 204/19Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 – L 23 SO 16/14Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2025 – L 3 AS 828/25
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2022 – L 3 U 2251/21
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 – L 9 KR 112/19
Zuletzt entschieden
- BSG, 18.06.2026 – B 3 KR 5/25 RHebammenhilfevertrag: Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine unmittelbar gerichtliche Feststellung zur Vertragspartnereigenschaft wegen Vorrangs des Schiedsverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2026 – L 9 AS 467/26
- LSG NRW, 12.05.2026 – L 15 U 286/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 99 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 99 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.