Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 162
Stand: 10.06.2019
Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung einer Vorschrift des Bundesrechts oder einer sonstigen im Bezirk des Berufungsgerichts geltenden Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt.
Wird zitiert von 876 Entscheidungen zu § 162 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 18.08.2022 – B 1 KR 30/21 RKrankenversicherung - Krankenhausapotheke - Arzneimittelpreisvereinbarung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern - Vertragsfreiheit - Zulässigkeit der Vorbereitung des Vertragsschlusses durch Optionsvertrag unter Beteiligung Dritter - nur in Bezirk des Landessozialgerichts anwendbarer "typischer" Vertrag - Bindung des Revisionsgerichtes an Vertragsauslegung der VorinstanzZitiert von 10
- BSG, 18.08.2022 – B 1 KR 13/21 R(Krankenversicherung - Arzneimittelpreisvereinbarung gemäß § 129a SGB 5 zwischen Krankenkasse und Krankenhausapotheke - kein revisibles Recht - Streit über Rückerstattung von zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer auf individuell hergestellte parenterale zytostatikahaltige Zubereitungen nach rückwirkender Änderung der Rechtsauffassung der Steuerverwaltung - ergänzende Vertragsauslegung - planwidrige Regelungslücke)Zitiert von 1
- BSG, 19.06.2018 – B 1 KR 32/17 RKrankenversicherung - Plankrankenhaus - Vergütungsanspruch nur für Leistungen im Rahmen seines Versorgungsauftrags (hier: Knie-TEP) - Versorgungsauftrag ergibt sich aus regelmäßig nicht revisiblem LandesrechtZitiert von 47
- BSG, 09.04.2019 – B 1 KR 17/18 RZitiert von 3
- BSG, 10.03.2011 – B 3 P 2/10 R(Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen - Pflegeeinrichtung in Niedersachsen - Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege - Finanzhilfe - Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen - öffentliche Fördermittel - Eigenkapital - Revisibilität - irrevisible Norm - Überschreitung der Grenze zum Willkürverbot - Nichtverbindlichkeit der Rechtsauffassung bezüglich Abschreibungen im Verfahren B 3 P 3/10 R im vorliegenden Rechtsstreit - Berichtigung des Passivrubrums nach Ablauf der Klagefrist nach § 87 Abs 1 S 1 SGG)Zitiert von 2
- BSG, 10.03.2011 – B 3 P 1/10 R(Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen - Pflegeeinrichtung in Niedersachsen - Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege - Finanzhilfe - Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen - öffentliche Fördermittel - Eigenkapital - Revisibilität - irrevisible Norm - Überschreitung der Grenze zum Willkürverbot - Nichtverbindlichkeit der Rechtsauffassung bezüglich Abschreibungen im Verfahren B 3 P 3/10 R im vorliegenden Rechtsstreit - Berichtigung des Passivrubrums nach Ablauf der Klagefrist nach § 87 Abs 1 S 1 SGG)Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BSG, 07.09.2026 – B 5 R 29/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und eines Verfahrensmangels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 12.08.2026 – B 12 KR 2/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Verwerfung als unzulässig; Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln, Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 03.08.2026 – B 9 V 27/25 BNichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen unzureichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines Verfahrensmangels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 162 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.