Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 81 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 492
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 03.06.2016 – 28 Ca 3388/16
- ArbG Berlin, 27.01.2017 – 28 Ca 9818/16
- ArbG Berlin, 16.09.2016 – 28 Ca 5787/16
- ArbG Berlin, 04.11.2011 – 28 Ca 8209/11
- LAG Hessen, 05.11.2012 – 21 Sa 593/10Zitiert von 3
- BAG, 23.01.2020 – 8 AZR 484/18Bewerber iSd. AGG - Nichteinladung zum VorstellungsgesprächZitiert von 57
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 16.04.2026 – 6 SLa 574/25
- LAG Köln, 30.01.2026 – 10 SLa 561/24
- VG Saarland Saarlouis, 26.09.2025 – 2 L 1544/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 81 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten werden erbracht, um Leistungsberechtigten die für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Leistungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen. Die Leistungen umfassen auch die blindentechnische Grundausbildung.