Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 81 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Stand: 10.06.2019
Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten werden erbracht, um Leistungsberechtigten die für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Leistungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen. Die Leistungen umfassen auch die blindentechnische Grundausbildung.
Wird zitiert von 459 Entscheidungen zu § 81 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 03.06.2016 – 28 Ca 3388/16
- ArbG Berlin, 27.01.2017 – 28 Ca 9818/16
- ArbG Berlin, 16.09.2016 – 28 Ca 5787/16
- ArbG Berlin, 04.11.2011 – 28 Ca 8209/11
- LAG Hessen, 05.11.2012 – 21 Sa 593/10Zitiert von 3
- BAG, 28.09.2017 – 8 AZR 492/16Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer BehinderungZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 16.04.2026 – 6 SLa 574/25
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 47/20Zitiert von 2
- OVG Schleswig, 23.05.2025 – 3 KN 50/20Zitiert von 2
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