Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 84 Hilfsmittel
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/84#abs-1 (1) Die Leistungen umfassen Hilfsmittel, die erforderlich sind, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen. Hierzu gehören insbesondere barrierefreie Computer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/84#abs-2 (2) Die Leistungen umfassen auch eine notwendige Unterweisung im Gebrauch der Hilfsmittel sowie deren notwendige Instandhaltung oder Änderung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/84#abs-3 (3) Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, werden Leistungen für eine Doppelausstattung erbracht.
Wird zitiert von 459 Entscheidungen zu § 84 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.06.2010 – 6 P 8.09Zitiert von 48
- BVerwG, 23.06.2010 – 6 P 8/09Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement; Anschreiben des Dienststellenleiters; Antwortschreiben des Beschäftigten; Personalvertretungen im Bereich der Länder; Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- VG Köln, 04.05.2012 – 33 K 2341/11.PVB
- BAG, 21.04.2016 – 8 AZR 402/14Entschädigung nach dem AGG - PräventionsverfahrenZitiert von 26
- VG Köln, 01.07.2009 – 34 K 4172/08.PVL
- BVerwG, 04.09.2012 – 6 P 5.11Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – DGH 5/25
- LSG NRW, 05.02.2026 – L 9 SO 127/24
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2026 – L 8 SO 101/25 B ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 84 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.