Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
SGB VIII§ 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/54#abs-1 (1) Ein rechtsfähiger Verein kann von dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe als Vormundschaftsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/54#abs-2 (2) Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land, in dem der Verein seinen Sitz hat. Sie kann auf den Bereich eines überörtlichen Trägers der Jugendhilfe beschränkt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/54#abs-3 (3) Der nach Absatz 1 anerkannte Vormundschaftsverein kann eine Beistandschaft übernehmen, soweit Landesrecht dies vorsieht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/54#abs-4 (4) Das Nähere regelt das Landesrecht. Es kann auch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Anerkennung vorsehen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/54#abs-5 (5) Eine bei Ablauf des 31. Dezember 2022 erteilte Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften gilt als Anerkennung als Vormundschaftsverein fort.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 54 SGB VIII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Mainz, 10.08.2017 – 1 K 1419/16.MZZitiert von 1
- BGH, 25.05.2011 – XII ZB 625/10(Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des Vormundschaftsvereins bei Bestellung eines qualifizierten Mitarbeiters zum Vormund)Zitiert von 9
- VG Hannover, 07.12.2017 – 3 A 7356/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2018 – 7 A 11652/17Zitiert von 2
- VG Stuttgart, 19.12.2013 – 7 K 122/12Zitiert von 2
- OLG Dresden, 21.10.2021 – 23 UF 399/21
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 12.07.2017 – 26 K 2300/17Zitiert von 1
- OLG Celle, 19.04.2011 – 15 UF 76/10Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 28.02.2011 – 4 LC 280/09Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 SGB VIII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.05.2021 Ausfertigung
§ 54 geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 882)
BGBl. 2021 I S. 882
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.