Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 19/24445 · S. 406
Zu Artikel 12 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 12 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung, die Verweisung ist an die Neufassung des BGB anzupassen. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung. Es soll auf die nunmehr in Titel 4 des BGB-E geregelten „sonstigen Pflegschaften“ verwiesen werden. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung des neuen Satzes 3. Zu Buchstabe b Um die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger und der Betreuungsbehörden auch sozialdatenschutzrechtlich sicherzustellen, wird in § 71 Absatz 3 mit dem neuen Satz 3 eine Befugnis zur Übermittlung von Sozialdaten an die Betreuungsbehörden eingeführt. Eine Übermittlung von Sozialdaten ist demnach zulässig, soweit diese für die Erfüllung der Aufgaben der Betreuungsbehörden (insbesondere bei der Vermittlung von anderen Hilfen zur Be- treuungsvermeidung) nach § 8 BtOG-E, insbesondere für die Vermittlung von anderen Hilfen zur Betreuungsver- meidung nach § 8 Absatz 1 BtOG-E und für die erweiterte Unterstützung nach § 8 Absatz 2 BtOG-E, erforderlich sind. Die Betreuungsbehörden werden hierbei mit Zustimmung der betroffenen Person tätig, d. h. diese muss auch die datenschutzrechtliche Einwilligung in die Erhebung von Sozialdaten bei den Sozialleistungsträgern gegenüber der Betreuungsbehörde erteilt haben. Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbei- tung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b und h der Verordnung (EU) 2016/679 erfasst.
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Herkunft
BT-Drs. 19/24445, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.710.723–1.712.489 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d7bf11aaa5a4f30b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP