Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 271 Höhe der Rente
Stand: 10.06.2019
Bundesgebiets-Beitragszeiten sind auch Zeiten, für die nach den vor dem 9. Mai 1945 geltenden Reichsversicherungsgesetzen
gezahlt worden sind. Kindererziehungszeiten sind Bundesgebiets-Beitragszeiten, wenn die Erziehung des Kindes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 271 SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 28.06.2007 – C-396/05
- BSG, 07.10.2004 – B 13 RJ 59/03 RGesetzliche Rentenversicherung: Keine Anrechnung einer Ghettobeschäftigung als Beitragszeit bei Entlohnung lediglich durch Verpflegung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 164
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 – L 10 R 3611/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 – L 22 R 331/10
- EuGH, 18.12.2007 – C-396/05Soziale Sicherheit: Unvereinbarkeit von Wohnortklauseln für die Gewährung von Altersrenten aus Reichsgebiets- und Fremdrentenzeiten mit der Freizügigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- LSG NRW, 27.01.2006 – L 4 RJ 126/04Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2014 – L 22 R 389/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 – L 3 R 116/14, L 3 R 137/14 B PKH
- BSG, 19.04.2011 – B 13 R 20/10 RZahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet gestellter Rentenantrag nach dem ZRBG - früherer Rentenbeginn nach AbkommensrechtZitiert von 23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 271 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
11.12.2018 Ausfertigung
§ 271 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2387)
BGBl. 2018 I S. 2387
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.