Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 255c Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024
Stand: 10.06.2019
Zum 1. Juli 2024 tritt der aktuelle Rentenwert an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) und die hiervon betroffenen Renten sind insoweit anzupassen. Hierüber erhalten die Rentnerinnen und Rentner eine Anpassungsmitteilung.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 255c SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 31.07.2002 – B 4 RA 120/00 RRentenversicherung: Rechtmäßigkeit der Aussetzung der lohn- und gehaltsorientierten Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nach § 255c SGB VI Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 47
- LSG NRW, 25.09.2002 – L 8 RA 37/02
- LSG Thüringen, 21.06.2011 – L 6 R 452/07
- BSG, 31.07.2002 – B 4 RA 3/01 RZitiert von 11
- BVerfG, 26.07.2007 – 1 BvR 824/03Gesetzliche Rentenversicherung: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden betreffend die Anpassung und die Aussetzung der Anpassung des aktuellen Rentenwerts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 – L 16 R 1129/10
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 16.06.2025 – 7 UF 12/25Zitiert von 1
- LSG NRW, 02.09.2015 – L 8 R 405/14Zitiert von 1
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 – L 1 RS 43/12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 255c SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.12.2003 Ausfertigung
§ 255c neu gefasst durch Artikel 1 und 12 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3013)
BGBl. 2003 I S. 3013
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.