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Artikel 1 · BT-Drs. 15/1830 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderungen.
Zu Nummer 2 (§ 106)
Es handelt sich um Folgeänderungen zu Änderungen des
SGB V. Die Regelungen stellen sicher, dass der Beitragszu-
schuss für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung versicherte Rentner genauso zeitnah festgestellt wer-
den kann wie für pflichtversicherte Rentner. Für privat ver-
sicherte Rentner erfolgt eine zeitlich nähere Anbindung an
die Veränderung des durchschnittlichen allgemeinen Bei-
tragssatzes, der künftig nicht mehr zum 1. Januar, sondern
zum 1. März eines Jahres festgestellt wird.
Zu Nummer 3 (§ 106a)
Folgeänderung zur alleinigen Beitragstragung der Rentne-
rinnen und Rentner in der sozialen Pflegeversicherung.
Zu Nummer 4 (§ 158)
Die Höhe des unteren Zielwerts für die Schwankungsre-
serve wird von 50 Prozent einer Monatsausgabe zu eigenen
Lasten der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und
der Angestellten auf 20 Prozent einer Monatsausgabe ab-
gesenkt.
Zu Nummer 5 (§ 178)
Auf die Bestimmung der Beitragszahlung des Bundes für
Kindererziehungszeiten durch Verordnung wird künftig ver-
zichtet. Da in § 177 genau festgelegt ist, wie der Betrag kon-
kret berechnet wird, ist eine Bekanntgabe im Bundesanzei-
ger hinreichend transparent. Darüber hinaus ist der Wert,
wie dies bereits für die volumenmäßig bedeutsameren Bun-
deszuschüsse der Fall ist, dem Haushaltsplan des Bundes zu
entnehmen.
Zu Nummer 6 (§ 218)
Folgeänderung zur Änderung des § 158.
Zu Nummer 7 (§ 255c)
Angesichts der Bedeutung der Maßnahme wird entspre-
chend § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG festgelegt, dass Widerspruch
und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Ren-
ten aufgrund von Beitragssatzänderungen in der Kranken-
versicherung oder der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.447 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1830, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.438–31.885 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert dd30c842d62cc1c2….

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