Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/1830 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderungen. Zu Nummer 2 (§ 106) Es handelt sich um Folgeänderungen zu Änderungen des SGB V. Die Regelungen stellen sicher, dass der Beitragszu- schuss für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversiche- rung versicherte Rentner genauso zeitnah festgestellt wer- den kann wie für pflichtversicherte Rentner. Für privat ver- sicherte Rentner erfolgt eine zeitlich nähere Anbindung an die Veränderung des durchschnittlichen allgemeinen Bei- tragssatzes, der künftig nicht mehr zum 1. Januar, sondern zum 1. März eines Jahres festgestellt wird. Zu Nummer 3 (§ 106a) Folgeänderung zur alleinigen Beitragstragung der Rentne- rinnen und Rentner in der sozialen Pflegeversicherung. Zu Nummer 4 (§ 158) Die Höhe des unteren Zielwerts für die Schwankungsre- serve wird von 50 Prozent einer Monatsausgabe zu eigenen Lasten der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten auf 20 Prozent einer Monatsausgabe ab- gesenkt. Zu Nummer 5 (§ 178) Auf die Bestimmung der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten durch Verordnung wird künftig ver- zichtet. Da in § 177 genau festgelegt ist, wie der Betrag kon- kret berechnet wird, ist eine Bekanntgabe im Bundesanzei- ger hinreichend transparent. Darüber hinaus ist der Wert, wie dies bereits für die volumenmäßig bedeutsameren Bun- deszuschüsse der Fall ist, dem Haushaltsplan des Bundes zu entnehmen. Zu Nummer 6 (§ 218) Folgeänderung zur Änderung des § 158. Zu Nummer 7 (§ 255c) Angesichts der Bedeutung der Maßnahme wird entspre- chend § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG festgelegt, dass Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Ren- ten aufgrund von Beitragssatzänderungen in der Kranken- versicherung oder der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.447 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1830, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.438–31.885 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert dd30c842d62cc1c2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP