Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 182 Beirat
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/182#abs-1 (1) Bei der Bundesagentur wird ein Beirat eingerichtet, der Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen aussprechen kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/182#abs-2 (2) Dem Beirat gehören elf Mitglieder an. Er setzt sich zusammen aus
Die Mitglieder des Beirats werden durch die Bundesagentur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/182#abs-3 (3) Vorschlagsberechtigt für die Vertreterin oder den Vertreter
§ 377 Absatz 3 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/182#abs-4 (4) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Bundesagentur übernimmt für die Mitglieder des Beirats die Reisekostenvergütung nach § 376.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 182 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 – L 18 AL 26/12 B ERZitiert von 2
- LSG NRW, 29.01.2007 – L 1 AL 3/06
- BAG, 15.01.2014 – 10 AZR 415/13Sozialkassen - Beitragspflicht - DarlegungslastZitiert von 55
- LAG Hessen, 22.06.2016 – 12 Sa 1060/15Zitiert von 2
- LSG NRW, 23.04.2015 – L 16 AL 205/11Zitiert von 3
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 – L 29 AL 8/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.04.2006 Ausfertigung
§ 182 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I 926)
BGBl. 2006 I S. 926
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 182 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.