Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 138 Arbeitslosigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-1 (1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-2 (2) Eine ehrenamtliche Betätigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn dadurch die berufliche Eingliederung der oder des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-3 (3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-4 (4) Im Rahmen der Eigenbemühungen hat die oder der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu gehören insbesondere
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-5 (5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
Wird zitiert von 315 Entscheidungen zu § 138 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2022 – L 3 AL 670/21
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 – L 8 AL 3052/19
- BSG, 10.12.2019 – B 11 AL 4/19 RArbeitslosengeldanspruch bei geförderter beruflicher Weiterbildung - Verfügbarkeit und Erreichbarkeit sind keine AnspruchsvoraussetzungenZitiert von 3
- LSG Hessen, 05.07.2024 – L 7 AL 91/22 ZVWZitiert von 1
- SG Karlsruhe, 22.04.2013 – S 11 AL 3545/12Zitiert von 2
- LSG Hessen, 23.08.2024 – L 7 AL 22/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 03.06.2026 – B 11 AL 1/26 RArbeitslosengeld: Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung bei Verschweigen einer bereits ausgeübten Erwerbstätigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 05.03.2026 – B 11 AL 4/24 RArbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit - Sperrwirkung - Ablehnung der Erwerbsminderung durch Rentenversicherungsträger - fehlende subjektive Verfügbarkeit - individuelles LeistungsvermögenZitiert von 1
- BSG, 05.03.2026 – B 11 AL 1/25 R(Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Beginn der Rahmenfrist - Arbeitslosmeldung - Erlöschen der Wirkung - Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 137 Abs 2 SGB 3 - kein Erfordernis einer weiteren Arbeitslosmeldung)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 138 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 138 in einer früheren Fassung aufgehoben und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
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23.12.2002 Ausfertigung
§ 138 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I 4607)
BGBl. 2002 I S. 4607
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21.03.2001 Ausfertigung
§ 138 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2001 (BGBl. I 403)
BGBl. 2001 I S. 403
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.