Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 138 Arbeitslosigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 304
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2022 – L 3 AL 670/21
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 – L 8 AL 3052/19
- BSG, 10.12.2019 – B 11 AL 4/19 RArbeitslosengeldanspruch bei geförderter beruflicher Weiterbildung - Verfügbarkeit und Erreichbarkeit sind keine AnspruchsvoraussetzungenZitiert von 3
- LSG Hessen, 05.07.2024 – L 7 AL 91/22 ZVWZitiert von 1
- SG Karlsruhe, 22.04.2013 – S 11 AL 3545/12Zitiert von 2
- LSG Hessen, 23.08.2024 – L 7 AL 22/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 05.03.2026 – B 11 AL 4/24 RArbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit - Sperrwirkung - Ablehnung der Erwerbsminderung durch Rentenversicherungsträger - fehlende subjektive Verfügbarkeit - individuelles LeistungsvermögenZitiert von 1
- BSG, 05.03.2026 – B 11 AL 1/25 R(Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Beginn der Rahmenfrist - Arbeitslosmeldung - Erlöschen der Wirkung - Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 137 Abs 2 SGB 3 - kein Erfordernis einer weiteren Arbeitslosmeldung)
- BSG, 05.03.2026 – B 11 AL 6/24 R(Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Beginn der Rahmenfrist - Arbeitslosmeldung - Erlöschen der Wirkung - Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 137 Abs 2 SGB 3 - kein Erfordernis einer weiteren Arbeitslosmeldung)Zitiert von 1
304 Entscheidungen zu § 138 SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 138 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-1 (1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-2 (2) Eine ehrenamtliche Betätigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn dadurch die berufliche Eingliederung der oder des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-3 (3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-4 (4) Im Rahmen der Eigenbemühungen hat die oder der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu gehören insbesondere
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/138#abs-5 (5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer