Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/58#abs-1 (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/58#abs-2 (2) Ein Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2 ist ferner nichtig, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/58#abs-3 (3) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Vertrages, so ist er im Ganzen nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre.
Wird zitiert von 121 Entscheidungen zu § 58 SGB X →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Dortmund, 02.10.2014 – S 32 AS 1991/14 ERZitiert von 3
- LSG Hessen, 13.05.2015 – L 6 AS 134/14Zitiert von 3
- LSG Hessen, 13.05.2015 – L 6 AS 133/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 – L 7 KA 53/08
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 – L 7 AS 689/07Zitiert von 9
- BSG, 26.05.2021 – B 6 KA 7/20 RVertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit eines im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung geschlossenen Vergleichs - Schriftformerfordernis für öffentlich-rechtliche Verträge - Aufnahme zur NiederschriftZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- SG Freiburg, 18.09.2025 – S 6 KR 471/24
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2025 – L 3 R 42/24
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2024 – L 1 KA 2/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 58 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 58 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
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09.01.2002 Ausfertigung
§ 58 neu gefasst durch Artikel 18 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I 361)
BGBl. 2002 I S. 361
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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