Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 10 Beteiligungsfähigkeit
Stand: 10.06.2019
Fähig, am Verfahren beteiligt zu sein, sind
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 10 SGB X →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Konstanz, 10.12.2013 – S 11 U 1518/13
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 – L 6 SB 4012/20Zitiert von 3
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2020 – L 1 BA 45/19
- LSG Baden-Württemberg, 14.02.2020 – L 4 KR 2701/17Zitiert von 2
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 – L 3 KA 80/14Zitiert von 2
- LSG NRW, 12.07.2012 – L 11 KA 39/12 B ERZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 08.12.2025 – L 22 BA 96/24
- BSG, 25.04.2023 – B 7/14 AS 69/21 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch einer Optionskommune gegen den Bund auf Erstattung von Personalkosten für zum Vollzug des SGB 2 eingesetztes Personal - vom Freistaat Bayern kostenfrei überlassene bayerische Staatsbeamte - Verfassungsmäßigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 29.03.2023 – L 3 SB 2832/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
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05.02.2009 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 15 Abs. 99 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I 160)
BGBl. 2009 I S. 160
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