Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 40 Entstehen der Ansprüche
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/40#abs-1 (1) Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/40#abs-2 (2) Bei Ermessensleistungen ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entscheidung über die Leistung bekanntgegeben wird, es sei denn, daß in der Entscheidung ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.
Wird zitiert von 187 Entscheidungen zu § 40 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 20.08.1991 – VII R 86/90Zitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2020 – L 8 R 3467/18
- LSG Baden-Württemberg, 20.08.2014 – L 2 R 5350/13Zitiert von 1
- LSG Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 – L 2 U 260/09Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 – L 6 U 3698/05
- VG Düsseldorf, 16.05.2006 – 21 K 3234/05
Zuletzt entschieden
- BSG, 09.12.2025 – B 2 U 17/23 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Geltendmachung einer Lebzeitenrente durch Erbin - unterbliebene ärztliche BK-Verdachtsanzeige - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ausschlussfrist gemäß § 44 Abs 4 SGB 10 - Staatshaftungsrecht - Amtshaftungsanspruch)Zitiert von 7
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2025 – L 2 R 105/25
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2025 – L 2 AS 45/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.07.1996 Ausfertigung
§ 40 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I 1088)
BGBl. 1996 I S. 1088
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.