§ 54 Beendigungsgründe
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SG/54#abs-1 (1) Das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit endet mit dem Ablauf der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen ist. Das Dienstverhältnis endet auch mit Ablauf des Monats, in dem das Erlöschen des Rechts aus dem Eingliederungsschein (§ 13 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes) unanfechtbar festgestellt worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SG/54#abs-2 (2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SG/54#abs-3 (3) Wenn zwingende Gründe der Verteidigung es erfordern, kann die für das Dienstverhältnis festgesetzte Zeit
um einen Zeitraum von bis zu drei Monaten verlängert werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SG/54#abs-4 (4) Ein Soldat auf Zeit, dessen Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6, 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen, kann auf seinen Antrag zu Dienstleistungen nach § 60 bis zu drei Monaten Dauer herangezogen werden.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 54 SG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Münster, 12.03.2008 – 8 KLs 81 Js 1837/04 (25/05)
- VG Magdeburg, 17.12.2020 – 5 B 283/20Zitiert von 2
- BVerwG, 07.07.2025 – 2 WDB 12.24Einstellung eines durch eine unzuständige Behörde eingeleiteten gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 2
- VG Hannover, 05.01.2023 – 2 A 4721/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2021 – 1 M 1/21Zitiert von 1
- VG Halle, 24.06.2015 – 5 A 26/14Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 09.07.2026 – 1 W-VR 13.26Wehrbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten in statusrechtlichen Angelegenheiten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 17.03.2026 – 2 WA 2.25Teilweise erfolgreiche EntschädigungsklageZitiert von 1
- FG Nürnberg, 08.03.2023 – 5 K 211/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2023 in Kraft
§ 54 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Januar 2024 (BGBl. I Nr. 17)
BGBl. 2024 I Nr. 17
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20.08.2021 Ausfertigung
§ 54 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I 3932)
BGBl. 2021 I S. 3932
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21.07.2012 Ausfertigung
§ 54 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I 1583)
BGBl. 2012 I S. 1583
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.