Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGTAVO · SächsGVBl. 2017 Nr. 1, S. 9, Fsn-Nr. 520-12.1/3
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten
11 Normen · Ausgangsfassung vom 17.01.2017 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweckbestimmung
- § 2 Mindestanforderungen
- § 3 Ganztagsangebote an Grundschulen
- § 4 Empfehlungen zu Ganztagsangeboten
- § 5 Berechnung der Zuweisung
- § 6 Zuweisungsverfahren
- § 7 Auszahlung und Verwendung
- § 8 Verwendungsnachweis
- § 9 Aufholen nach Corona
- § 10 Formulare
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
19.06.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juni 2023 (SächsGVBl. S. 429)
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Historischer Änderungsnachweis
09.01.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.01.2019
SächsGVBl. 2019 S. 66
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).