Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAuFGebVO · SächsGVBl. 2006 Nr. 7, S. 166, Fsn-Nr. 211-2.13

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständigen Stelle

11 Normen · ausgefertigt 15.06.2006 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
  3. § 2 Höhe der Gebühr
  4. § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
  5. § 4 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
  6. § 5 Höhe der Gebühr
  7. § 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
  8. § 7 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
  9. § 8 Höhe der Gebühr
  10. § 9 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
  11. § 9a Übergangsregelung
  12. § 10 In-Kraft-Treten
  13. Anlage (aufgehoben)