Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAuFGebVO · SächsGVBl. 2006 Nr. 7, S. 166, Fsn-Nr. 211-2.13
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständigen Stelle
11 Normen · ausgefertigt 15.06.2006 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
- § 2 Höhe der Gebühr
- § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
- § 4 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
- § 5 Höhe der Gebühr
- § 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
- § 7 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
- § 8 Höhe der Gebühr
- § 9 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
- § 9a Übergangsregelung
- § 10 In-Kraft-Treten
- Anlage (aufgehoben)