Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsgesetz
SÜG§ 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
Stand: 10.07.2021
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 13.06.2023 – 2 L 2794/22
- OVG NRW, 12.01.2026 – 1 B 1154/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 06.01.2025 – 1 B 774/24Zitiert von 2
- VG Köln, 02.10.2025 – 15 L 2337/25
- OVG NRW, 07.05.2024 – 1 B 276/24Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 30.03.2005 – VII-Verg 101/04
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 05.08.2024 – 15 L 1003/24
- VG Berlin, 15.07.2024 – 5 L 432.24
- OVG NRW, 10.09.2020 – 1 B 1716/19Sicherheitsüberprüfungsrecht: Fehlende Verwaltungsakteigenschaft der Mitteilung über das Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 SÜG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%9CG/7#abs-1 (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird entweder eine
durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%9CG/7#abs-2 (2) Ergeben sich bei der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die nur durch Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung geklärt werden können, kann die zuständige Stelle mit Zustimmung der betroffenen Person die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung anordnen. § 2 Absatz 2 Satz 1 bis 6 gilt entsprechend; § 12 Absatz 5 bleibt unberührt.