Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG§ 40 (weggefallen)
Stand: 24.08.2021
Wird zitiert von 4
- VG Göttingen, 01.09.2005 – 4 A 12/05
- VG Göttingen, 01.09.2005 – 4 A 10/05
- VG Göttingen, 01.09.2005 – 4 A 11/05
- VG Göttingen, 27.04.2005 – 4 A 71/05
4 Entscheidungen zu § 40 StAG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 40 StAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.