Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz

StAG

§ 40 (weggefallen)

Stand: 24.08.2021

Bund4 Entscheidungen

Für § 40 StAG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 39 § 40a