Art 8 Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums
Stand: 03.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Rom%20II-VO/8#abs-1 (1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist das Recht des Staates anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Rom%20II-VO/8#abs-2 (2) Bei außervertraglichen Schuldverhältnissen aus einer Verletzung von gemeinschaftsweit einheitlichen Rechten des geistigen Eigentums ist auf Fragen, die nicht unter den einschlägigen Rechtsakt der Gemeinschaft fallen, das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Verletzung begangen wurde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Rom%20II-VO/8#abs-3 (3) Von dem nach diesem Artikel anzuwendenden Recht kann nicht durch eine Vereinbarung nach Artikel 14 abgewichen werden.
Wird zitiert von 113 Entscheidungen zu Art 8 Rom II-VO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 27.09.2017 – C-24/16,C-25/16Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Räumliche Reichweite der Zuständigkeit von Geschmacksmustergerichten; Begriff der Zitierung bei Zubehörartikeln; Bestimmung des anwendbaren Rechts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- EuGH, 03.03.2022 – C-421/20Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 11.06.2025 – 4 U 136/24
- OLG Köln, 18.01.2019 – 6 U 61/18
- LG Hamburg, 18.06.2021 – 310 O 317/19
- OLG Düsseldorf, 31.08.2020 – 20 U 73/15
Zuletzt entschieden
- EuGH, 24.09.2026 – C-176/25Internationales Privatrecht: Anknüpfung der Formwirksamkeit eines Vertrags über die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an das Vertragsstatut Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- LG München II, 31.07.2026 – 42 O 763/25Urheberrecht: Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft wegen der Vervielfältigung von Musikwerken in den Modellen eines KI-Musikgenerators Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 04.12.2025 – I ZR 219/24Möglichkeit eines Werktitelschutzes für den Namen einer fiktiven Figur - MoneypennyZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 8 Rom II-VO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.