Gesetze / Reichsversicherungsordnung
RVO§ 358
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 26.09.2017 – 3 AZR 72/16Betriebliche Altersversorgung - AltersgrenzenZitiert von 27
- BAG, 15.05.2019 – 7 AZR 255/17Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte - Freistellung - rückwirkende BeförderungZitiert von 6
- BAG, 16.10.2018 – 3 AZR 314/17Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - SchadensersatzZitiert von 7
- BAG, 16.10.2018 – 3 AZR 319/17Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter - Statusänderung einer gesetzlichen Krankenkasse - SchadensersatzZitiert von 3
- BAG, 21.01.2014 – 3 AZR 860/11DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von KrankenkassenZitiert von 8
- BAG, 21.01.2014 – 3 AZR 947/11
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 23.11.2022 – 12 Sa 462/22
- LAG Hamm, 07.06.2017 – 5 Sa 751/16Zitiert von 1
- ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 – 3 Ca 7680/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 358 RVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Verträge mit Angestellten, die der Dienstordnung unterstehen sollen (§§ 349, 354 Abs. 1), dürfen ab dem 1. Januar 1993 nicht mehr abgeschlossen werden, es sei denn, der Angestellte unterstand am 31. Dezember 1992 bereits einer Dienstordnung.