Gesetze / Reichsversicherungsordnung
RVO§ 352
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
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Nach Gewicht
- BAG, 30.08.2005 – 3 AZR 391/04Ruhegehalt eines Dienstordnungs-Angestellten: Kein Anspruch auf Berechnung nach einer höheren Besoldungsgruppe bei fehlender Beförderungsreife KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BSG, 20.04.2010 – B 1 KR 27/09 R(Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers - Wechsel des DO-Angestellten einer Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger anlässlich Übergang der Betriebsprüfung - anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs 11 S 2 SGB 4)
- BAG, 20.02.2008 – 10 AZR 440/07Dienstordnungsangestellte: Anwendbarkeit des Pflegeleistungsabzugs nach § 4a BSZG auf die Jahressonderzahlung eines Versorgungsempfängers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BAG, 15.05.2019 – 7 AZR 255/17Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte - Freistellung - rückwirkende BeförderungZitiert von 6
- BAG, 16.10.2018 – 3 AZR 314/17Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - SchadensersatzZitiert von 7
- BAG, 16.10.2018 – 3 AZR 319/17Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter - Statusänderung einer gesetzlichen Krankenkasse - SchadensersatzZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 26.03.2025 – 16a D 20.6
- LAG Düsseldorf, 23.11.2022 – 12 Sa 462/22
- BAG, 26.09.2017 – 3 AZR 72/16Betriebliche Altersversorgung - AltersgrenzenZitiert von 27
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 352 RVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Dienstordnung regelt die Rechts- und die allgemeinen Dienstverhältnisse der Angestellten, insbesondere den Nachweis ihrer fachlichen Befähigung, ihre Zahl, die Art der Anstellung, die Kündigung oder Entlassung und die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten. Hierbei dürfen keine weitergehenden Rechtsnachteile vorgesehen werden, als sie das Disziplinarrecht für Beamte zuläßt.