Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
Stand: 13.04.2022
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/36#abs-1 (1) Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses ist auf die folgenden außergerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden:
1.
schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der Zivilprozessordnung und
2.
Verfahren vor dem Schiedsgericht (§ 104 des Arbeitsgerichtsgesetzes).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/36#abs-2 (2) Im Verfahren nach Absatz 1 Nummer 1 erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch, wenn der Schiedsspruch ohne mündliche Verhandlung erlassen wird.