Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz

ArbGG

§ 104 Verfahren vor dem Schiedsgericht

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund2 Entscheidungen

Das Verfahren vor dem Schiedsgericht regelt sich nach den §§ 105 bis 110 und dem Schiedsvertrag, im übrigen nach dem freien Ermessen des Schiedsgerichts.

§ 103 § 105