Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 20 Verweisung, Abgabe
Stand: 13.04.2022
Wird zitiert von 16
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Nach Gewicht
- BGH, 20.11.2019 – XII ZB 63/19Rechtsanwaltskosten: Vorliegen einer eigenen Angelegenheit bei Verweisung einer Sache im Rechtsmittelverfahren an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs
- LG Magdeburg, 23.10.2025 – 29 Qs 66/25
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2019 – 1 O 71/19Zitiert von 4
- VG Gießen, 21.01.2021 – 8 K 4149/18.GI
- LG Bad Kreuznach, 02.09.2010 – 2 Qs 72/10Zitiert von 1
- OLG Dresden, 15.04.2024 – 12 W 649/23
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 05.02.2026 – L 5 P 152/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2024 – 3 O 76/24Zitiert von 1
- AG Nürnberg, 02.05.2024 – 401 Ds 207 Js 8267/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird, sind die Verfahren vor dem verweisenden oder abgebenden und vor dem übernehmenden Gericht ein Rechtszug. Wird eine Sache an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen oder abgegeben, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug.