Gesetze / Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
RSAV§ 10 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
Stand: 07.08.2021
Auf Grundlage der Daten nach § 7 Absatz 1 überprüft der Wissenschaftliche Beirat in seiner ersten Untersuchung nach § 266 Absatz 10 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Modelle zur Ermittlung der Zuweisungen für die Risikogruppen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3. Dabei sind insbesondere Modelle zu überprüfen, bei denen die Zuweisungen nach Satz 1 ermittelt werden auf der Grundlage von
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 10 RSAV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 02.09.2009 – B 12 KR 4/08 RZitiert von 1
- SG Köln, 07.12.2007 – S 26 KR 89/05Zitiert von 1
- BSG, 24.01.2003 – B 12 KR 19/01 RGesetzliche Krankenversicherung: Rechtmäßigkeit der Bescheide über den RSA-Jahresausgleich für 1997 und der Korrektur für die Vorjahre Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- LSG NRW, 23.10.2001 – L 5 KR 152/00Zitiert von 1
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 109/99Zitiert von 5
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 153/00Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 164/00Zitiert von 2
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 166/00Zitiert von 1
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 167/00Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 RSAV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.07.2021 Ausfertigung
§ 10 neu gefasst durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I 2754)
BGBl. 2021 I S. 2754
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22.03.2020 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. März 2020 (BGBl. I 604)
BGBl. 2020 I S. 604
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26.04.2004 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2004 (BGBl. I 644)
BGBl. 2004 I S. 644
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24.03.1999 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I 388)
BGBl. 1999 I S. 388
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