Gesetze / Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
RSAV§ 10 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
Stand: 07.08.2021
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 02.09.2009 – B 12 KR 4/08 RZitiert von 1
- SG Köln, 07.12.2007 – S 26 KR 89/05Zitiert von 1
- BSG, 24.01.2003 – B 12 KR 19/01 RGesetzliche Krankenversicherung: Rechtmäßigkeit der Bescheide über den RSA-Jahresausgleich für 1997 und der Korrektur für die Vorjahre KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- LSG NRW, 23.10.2001 – L 5 KR 152/00Zitiert von 1
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 109/99Zitiert von 5
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 153/00Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 164/00Zitiert von 2
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 166/00Zitiert von 1
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 167/00Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 RSAV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Grundlage der Daten nach § 7 Absatz 1 überprüft der Wissenschaftliche Beirat in seiner ersten Untersuchung nach § 266 Absatz 10 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Modelle zur Ermittlung der Zuweisungen für die Risikogruppen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3. Dabei sind insbesondere Modelle zu überprüfen, bei denen die Zuweisungen nach Satz 1 ermittelt werden auf der Grundlage von
1.
standardisierten Krankengeldbezugszeiten und versichertenindividuell geschätzten Krankengeldzahlbeträgen sowie
2.
standardisierten Krankengeldleistungsausgaben.