Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / QualiVO Justiz · GV. NRW. S. 616

Verordnung über die berufliche Entwicklung durch Qualifizierung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen

12 Normen · Ausgangsfassung vom 19.08.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Zielsetzung
  4. § 3 Zuständigkeiten
  5. § 4 Zulassung, Auswahlverfahren
  6. § 5 Umfang und Inhalt
  7. § 6 Anerkennung von erworbenen Kompetenzen
  8. § 7 Organisation
  9. § 8 Nachweis des Erfolges
  10. § 9 Inhalt des Masterstudiums
  11. § 10 Organisation der Qualifizierung durch ein Masterstudium
  12. § 11 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  13. § 12 Inkrafttreten
  14. Anlage 1 Anlage

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    09.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.12.2024

    GV. NRW. S. 1122

  2. Historischer Änderungsnachweis

    25.11.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 23.10.2017

    GV. NRW. S. 836

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).