Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / QualiVO Justiz · GV. NRW. S. 616
Verordnung über die berufliche Entwicklung durch Qualifizierung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
12 Normen · Ausgangsfassung vom 19.08.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zielsetzung
- § 3 Zuständigkeiten
- § 4 Zulassung, Auswahlverfahren
- § 5 Umfang und Inhalt
- § 6 Anerkennung von erworbenen Kompetenzen
- § 7 Organisation
- § 8 Nachweis des Erfolges
- § 9 Inhalt des Masterstudiums
- § 10 Organisation der Qualifizierung durch ein Masterstudium
- § 11 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- § 12 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
09.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.12.2024
GV. NRW. S. 1122
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Historischer Änderungsnachweis
25.11.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 23.10.2017
GV. NRW. S. 836
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).