Gesetze / Produkthaftungsgesetz

ProdHaftG

§ 9 Schadensersatz durch Geldrente

Stand: 10.06.2019

Bund13 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ProdHaftG/9#abs-1 (1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen vermehrter Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 7 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch eine Geldrente zu leisten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ProdHaftG/9#abs-2 (2) § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.

§ 8 § 10