§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
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- BPatG, 03.05.2017 – 17 W (pat) 39/14Patentbeschwerdeverfahren – "Verbesserungen beim Datenretrieval" – zur Ausscheidungsanmeldung – ausgeschiedene Beschreibungsteile – keine Notwendigkeit zur Erläuterung der Erfindung der StammanmeldungZitiert von 1
- BPatG, 18.11.2024 – 19 W (pat) 23/24
- BPatG, 28.04.2016 – 15 W (pat) 3/16Patentbeschwerdeverfahren – "Grillspießanordnung" – zur Zurückweisung einer Patentanmeldung aus formalen Gründen – Nichteinhaltung des Standards für die Einreichung von ZeichnungenZitiert von 4
- BPatG, 28.05.2015 – 21 W (pat) 50/12Patentbeschwerdeverfahren – "Verfahren für die Computertomographie sowie Computertomographie (CT)-Gerät" – zur Zurückweisung aus formellen GründenZitiert von 1
- BPatG, 17.03.2010 – 7 W (pat) 33/04Patentbeschwerdeverfahren – zur Zurückweisung einer Patentanmeldung aufgrund formeller Mängel – zulässig nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Regelung bzw. gesetzlicher Ermächtigung oder Unumgänglichkeit aufgrund Gewährung des staatlichen SchutzesZitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.