§ 2 DIN-Normen, Einheiten im Messwesen, Symbole und Zeichen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatV/2#abs-1 (1) DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatV/2#abs-2 (2) Einheiten im Messwesen sind in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung und der hierzu erlassenen Ausführungsverordnung in den jeweils geltenden Fassungen anzugeben. Bei chemischen Formeln sind die auf dem Fachgebiet national oder international anerkannten Zeichen und Symbole zu verwenden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 PatV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BPatG, 25.06.2008 – 10 W (pat) 25/06Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.12.2012 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I 2630)
BGBl. 2012 I S. 2630
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.