Gesetze / Passverordnung

PassV

§ 2 Muster für den Kinderreisepass

Bund4 Fassungen

Der Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 2 abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.

§ 1 § 3