Gesetze / Passverordnung

PassV

§ 1 Muster für den Reisepass

Bund3 Fassungen

Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 1 oder Anlage 1a abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11.

§ 2