Gesetze / Kontrollgremiumgesetz
PKGrG§ 1 Kontrollrahmen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- BVerfG, 16.12.2020 – 2 BvE 4/18Amri-Untersuchungsausschuss (Benennung von V-Person-Führer)Zitiert von 5
- BVerfG, 13.06.2017 – 2 BvE 1/15Reichweite des parlamentarischen Fragerechts (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 in Verb. mit Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG)Zitiert von 42
- BGH, 30.08.2018 – 1 BGs 408/18Vorlage von Akten an den Amri-Untersuchungsausschuss des Deutschen BundestagsZitiert von 2
- BVerfG, 14.12.2022 – 2 BvE 8/21 · Parlamentarisches Fragerecht zum BfVZitiert von 11
- BVerfG, 13.10.2016 – 2 BvE 2/15Grenzen des Beweiserhebungsrechts eines Untersuchungsausschusses im besonderen Fall der NSA-Sektorenlisten (NSA-Untersuchungsausschuss)Zitiert von 34
- BVerfG, 20.09.2016 – 2 BvE 5/15Keine Parteifähigkeit der G 10-Kommission im OrganstreitZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.02.2019 – 3 ARs 10/18Beweisantragsrecht der Minderheit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Beweiserhebungsverfahren anlässlich des Terroranschlags auf dem Berliner BreitscheidplatzZitiert von 1
- OVG NRW, 15.05.2018 – 15 A 25/17Zitiert von 18
- BVerfG, 01.07.2009 – 2 BvE 5/06Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Bundesregierung in Angelegenheiten der Nachrichtendienste des BundesZitiert von 16
9 Entscheidungen zu § 1 PKGrG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 PKGrG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PKGrG/1#abs-1 (1) Die Bundesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PKGrG/1#abs-2 (2) Die Rechte des Deutschen Bundestages, seiner Ausschüsse und der Kommission nach dem Artikel 10-Gesetz bleiben unberührt.