Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 348
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen
23 Normen · Ausgangsfassung vom 15.03.2017 · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Laufbahnverordnung, Beschäftigung von Beamtinnenund Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
- § 2 Ausbilderinnen und Ausbilder
- § 3 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 4 Vorbereitungsdienst
- § 5 Laufbahnprüfung
- § 6 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
- § 7 Probezeit
- § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 9 Vorbereitungsdienst
- § 10 Laufbahnprüfung
- § 11 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
- § 12 Probezeit
- § 13 Aufstieg von Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
- § 14 Beschränkter prüfungsfreier Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 11
- § 15 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 16 Vorbereitungsdienst
- § 17 Laufbahnprüfung
- § 18 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
- § 19 Probezeit
- § 20 Berufliche Entwicklung in der Laufbahngruppe 2
- § 21 Prüfungsfreie Verleihung eines Amtes bis zur Besoldungsgruppe A 14
- § 22 Übergangsregelung
- § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
04.06.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 04.06.2021, Artikel 1
GV. NRW. S. 730
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Historischer Änderungsnachweis
28.05.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 11.05.2021
GV. NRW. S. 614
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).