Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 348

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen

23 Normen · ausgefertigt 15.03.2017 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Laufbahnverordnung, Beschäftigung von Beamtinnenund Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
  3. § 2 Ausbilderinnen und Ausbilder
  4. § 3 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  5. § 4 Vorbereitungsdienst
  6. § 5 Laufbahnprüfung
  7. § 6 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
  8. § 7 Probezeit
  9. § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  10. § 9 Vorbereitungsdienst
  11. § 10 Laufbahnprüfung
  12. § 11 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
  13. § 12 Probezeit
  14. § 13 Aufstieg von Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
  15. § 14 Beschränkter prüfungsfreier Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 11
  16. § 15 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  17. § 16 Vorbereitungsdienst
  18. § 17 Laufbahnprüfung
  19. § 18 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
  20. § 19 Probezeit
  21. § 20 Berufliche Entwicklung in der Laufbahngruppe 2
  22. § 21 Prüfungsfreie Verleihung eines Amtes bis zur Besoldungsgruppe A 14
  23. § 22 Übergangsregelung
  24. § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten