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LVOFeu

§ 17 Laufbahnprüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes ab. Sie wird am Institut der Feuerwehr NRW abgelegt. Wird die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden, endet das Beamtenverhältnis an dem Tag, an dem der Brandreferendarin oder dem Brandreferendar das Prüfungsergebnis durch den Dienstherrn bekanntgegeben wird.

§ 16 § 18