Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 671

Verordnung über die Abrechnung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und Meldevergütungen

12 Normen · Ausgangsfassung vom 12.07.2016 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zweck der Verordnung
  3. § 2 Kostenträger
  4. § 3 Meldepflichtige Personen
  5. § 4 Krebsregisterpauschale
  6. § 5 Zahlung der Krebsregisterpauschale
  7. § 6 Meldevergütung
  8. § 7 Zahlung der Meldevergütung
  9. § 8 Auskunftsrecht der Kostenträger
  10. § 9 Löschung
  11. § 10 Datenverarbeitung durch das Landeskrebsregister
  12. § 11 Datenannahme und Datenverarbeitung durch die Kostenträger
  13. § 12 Inkrafttreten, Befristung

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    22.03.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.03.2023

    GV. NRW. S. 233

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).