Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 671
Verordnung über die Abrechnung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen und Meldevergütungen
12 Normen · Ausgangsfassung vom 12.07.2016 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zweck der Verordnung
- § 2 Kostenträger
- § 3 Meldepflichtige Personen
- § 4 Krebsregisterpauschale
- § 5 Zahlung der Krebsregisterpauschale
- § 6 Meldevergütung
- § 7 Zahlung der Meldevergütung
- § 8 Auskunftsrecht der Kostenträger
- § 9 Löschung
- § 10 Datenverarbeitung durch das Landeskrebsregister
- § 11 Datenannahme und Datenverarbeitung durch die Kostenträger
- § 12 Inkrafttreten, Befristung
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
22.03.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.03.2023
GV. NRW. S. 233
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).