Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 602
Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw
15 Normen · Ausgangsfassung vom 17.10.2013 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Überwachungsumfang
- § 3 Überwachung der Einleitungen von Abwasser aus Entlastungsbauwerken
- § 4 Anweisung für die Selbstüberwachung
- § 5 Überwachungsbericht
- § 6 Vorbehalt
- § 7 Geltungsbereich
- § 8 Überwachungsumfang
- § 9 Anforderungen an die Qualität der Überwachung
- § 10 Sanierungsnotwendigkeit und Zeitpunkt
- § 11 Übergangsregelungen
- § 12 Anerkennung von Sachkundigen
- § 13 Anforderungen an Sachkundige
- § 14 Ordnungswidrigkeiten
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 2
- Anlage 2 Anlage 3
- Anlage 3 Anlage 4
- Anlage 4 Anlage 5
- Anlage 5 Anlage 1
- Anlage 6 Anlage 6
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
04.05.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 04.05.2021, Artikel 2
GV. NRW. S. 560
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Historischer Änderungsnachweis
13.08.2020 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 15.07.2020
GV. NRW. S. 729
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Historischer Änderungsnachweis
16.07.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.07.2016, Artikel 23
GV. NRW. S. 559 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).