Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV) vom 31. August 1991
ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV) vom 31. August 1991Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 20. November 1991
(Artikel 3 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991)
Inhaltsverzeichnis
I. Abschnitt
Trägerschaft, Programme
Trägerschaft, Name, Sitz
Angebote des ,Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)‘
Programmerstellung
(gestrichen)
II. Abschnitt
Vorschriften für die Angebote des
,Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)‘
Gestaltung der Angebote
Berichterstattung
Kurzberichterstattung
Unzulässige Angebote, Jugendschutz
Gegendarstellung
Verlautbarungsrecht
Anspruch auf Sendezeit
Verantwortung
Auskunftspflicht
Beweissicherung
Eingaben und Beschwerden
III. Abschnitt
Datenschutz
Ernennung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten
Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
Aufgaben und Befugnisse des Rundfunkdatenschutzbeauftragten
IV. Abschnitt
Organisation, Finanzierung, Haushalt
Organe
Allgemeine Bestimmungen
Aufgaben des Fernsehrates
Zusammensetzung des Fernsehrates
Verfahren des Fernsehrates
Aufgaben des Verwaltungsrates
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
Verfahren des Verwaltungsrates
Wahl und Amtszeit des Intendanten
Der Intendant
Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte des Intendanten
Finanzierung
Haushaltswirtschaft
Jahresabschluss und Lagebericht
Rechtsaufsicht
Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
V. Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Kündigung
Übergangsbestimmungen
I. Abschnitt
Trägerschaft, Programme